Praxisregeln für Beratung, Coaching und Therapie
Leistungsgegenstand
Die vereinbarte Beratungs-, Coaching- oder Therapieleistung versteht sich als zeitbestimmte, dienstvertragliche Verpflichtung gem. §§ 611-630 BGB.
Sie kann in den Praxisräumen, telefonisch, per E-Mail oder nach Absprache an einem gemeinsam bestimmten Ort außerhalb der Praxis stattfinden.
Ist keine andere Vereinbarung getroffen, kann die Leistung nur durch den Klienten bzw. Patienten persönlich in Anspruch genommen werden.
Die Leistungen ersetzen keine psychiatrische, allgemein- oder fachärztliche Heilbehandlung. Im Falle der Inanspruchnahme einer solchen oder ähnlichen Heilbehandlung ist die Dienstleisterin darüber zu informieren und ggf. ein Attest des Behandlers beizubringen.
Art, Umfang und Dauer der Leistungen werden mit dem Klienten individuell vereinbart.
Honorare und Zahlungsbedingungen
Das halbstündige Erstgespräch ist generell kostenfrei.
Beratungs- und Coachinghonorare werden individuell mit dem Klienten vereinbart.
Psychotherapeutische Leistungen werden im Rahmen des Gebührenverzeichnisses für Heilpraktiker (GebüH) abgerechnet und sind nach § 4 Abs. 1 Nr. 14 UStG von der Umsatzsteuer befreit.
Wenn beim Zustandekommen des Behandlungsvertrages über eine Vergütung nicht gesprochen wurde, so gilt sie doch nach § 612 BGB als vereinbart. Sofern also die Höhe des Honorars vor der Behandlung nicht ausdrücklich vereinbart wurde, kann der Patient davon ausgehen, dass sie sich im Rahmen der im GebüH festgesetzten Beträge bewegt.
Anfahrtskosten für Termine, die außerhalb der Praxisräume stattfinden, können ggf. gesondert in Rechnung gestellt werden.
Honorare werden fällig mit der Leistungserbringung bzw. Rechnungsstellung, unabhängig von einer eventuellen Erstattungshöhe der PKV oder Beihilfe. Über den gesetzlichen Anspruch hinaus gewähre ich eine Zahlungsfrist von 10 Tagen.
Verhinderung und Ausfall
Bei Verhinderungen verpflichtet sich der Klient bzw. Patient, den vereinbarten Termin spätestens 48 Stunden vorher persönlich oder telefonisch abzusagen.
Für Terminstornierungen nach der vorgenannten 48-Stunden-Frist behalte ich mir vor, das entsprechende Ausfall-Honorar vollumfänglich in Rechnung zu stellen.
Bei Verhinderung durch meine Person können keine Ersatzansprüche geltend gemacht werden. Bereits bezahlte Dienstleistungen werden gutgeschrieben oder auf Wunsch erstattet.
Datenschutz
Persönliche Klienten- bzw. Patientendaten werden streng vertraulich behandelt und in keinster Form an Dritte weitergegeben, die nicht direkt in die Auftragsbearbeitung involviert sind. Eine Ausnahme im therapeutischen Kontext bildet eine vom Patienten selbst vorgenommene Schweigepflichtsentbindung.
Im Übrigen finden die gesetzlichen Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) sowie des Teledienstedatenschutzgesetzes Anwendung (TDDSG).
Geheimhaltung
Der Klient verpflichtet sich, über etwaige Geschäftsgeheimnisse Stillschweigen zu bewahren, auch über die Beendigung der Rahmenvereinbarung hinaus.
Die Dienstleisterin ihrerseits verpflichtet sich, über alle im Zusammenhang mit dem Auftrag bekannt gewordenen Informationen des Klienten Stillschweigen zu bewahren, auch über die Beendigung der Rahmenvereinbarung hinaus.
Sonstige Vereinbarungen
Beide Parteien erkennen persönliche Absprachen und Vereinbarungen als verbindlich an, sofern diese beiderseitig bestätigt wurden. Dies gilt auch für alle verwendeten Kommunikationsmittel.
Beide Parteien verpflichten sich im Rahmen des Auftrages zu gegenseitiger Loyalität.
Das Bekanntwerden bereits der Absicht von Verbreitung rufschädigender, ehranrüchiger oder schlichtweg falscher Informationen über die Dienstleisterin durch den Klienten auch über die Beendigung der Rahmenvereinbarung hinaus wird ggf. rechtlich verfolgt.
Schlussbestimmungen
Änderungen, Ergänzungen oder Nebenabreden bedürfen, sofern in diesen AGB nichts anderes bestimmt ist, zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
Sollte eine der vorgehenden Bestimmungen unwirksam oder undurchführbar sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung wird einvernehmlich eine geeignete, rechtswirksame Ersatzbestimmung getroffen.
Als Gerichtsstand wird Dresden vereinbart. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Die vereinbarte Beratungs-, Coaching- oder Therapieleistung versteht sich als zeitbestimmte, dienstvertragliche Verpflichtung gem. §§ 611-630 BGB.
Sie kann in den Praxisräumen, telefonisch, per E-Mail oder nach Absprache an einem gemeinsam bestimmten Ort außerhalb der Praxis stattfinden.
Ist keine andere Vereinbarung getroffen, kann die Leistung nur durch den Klienten bzw. Patienten persönlich in Anspruch genommen werden.
Die Leistungen ersetzen keine psychiatrische, allgemein- oder fachärztliche Heilbehandlung. Im Falle der Inanspruchnahme einer solchen oder ähnlichen Heilbehandlung ist die Dienstleisterin darüber zu informieren und ggf. ein Attest des Behandlers beizubringen.
Art, Umfang und Dauer der Leistungen werden mit dem Klienten individuell vereinbart.
Honorare und Zahlungsbedingungen
Das halbstündige Erstgespräch ist generell kostenfrei.
Beratungs- und Coachinghonorare werden individuell mit dem Klienten vereinbart.
Psychotherapeutische Leistungen werden im Rahmen des Gebührenverzeichnisses für Heilpraktiker (GebüH) abgerechnet und sind nach § 4 Abs. 1 Nr. 14 UStG von der Umsatzsteuer befreit.
Wenn beim Zustandekommen des Behandlungsvertrages über eine Vergütung nicht gesprochen wurde, so gilt sie doch nach § 612 BGB als vereinbart. Sofern also die Höhe des Honorars vor der Behandlung nicht ausdrücklich vereinbart wurde, kann der Patient davon ausgehen, dass sie sich im Rahmen der im GebüH festgesetzten Beträge bewegt.
Anfahrtskosten für Termine, die außerhalb der Praxisräume stattfinden, können ggf. gesondert in Rechnung gestellt werden.
Honorare werden fällig mit der Leistungserbringung bzw. Rechnungsstellung, unabhängig von einer eventuellen Erstattungshöhe der PKV oder Beihilfe. Über den gesetzlichen Anspruch hinaus gewähre ich eine Zahlungsfrist von 10 Tagen.
Verhinderung und Ausfall
Bei Verhinderungen verpflichtet sich der Klient bzw. Patient, den vereinbarten Termin spätestens 48 Stunden vorher persönlich oder telefonisch abzusagen.
Für Terminstornierungen nach der vorgenannten 48-Stunden-Frist behalte ich mir vor, das entsprechende Ausfall-Honorar vollumfänglich in Rechnung zu stellen.
Bei Verhinderung durch meine Person können keine Ersatzansprüche geltend gemacht werden. Bereits bezahlte Dienstleistungen werden gutgeschrieben oder auf Wunsch erstattet.
Datenschutz
Persönliche Klienten- bzw. Patientendaten werden streng vertraulich behandelt und in keinster Form an Dritte weitergegeben, die nicht direkt in die Auftragsbearbeitung involviert sind. Eine Ausnahme im therapeutischen Kontext bildet eine vom Patienten selbst vorgenommene Schweigepflichtsentbindung.
Im Übrigen finden die gesetzlichen Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) sowie des Teledienstedatenschutzgesetzes Anwendung (TDDSG).
Geheimhaltung
Der Klient verpflichtet sich, über etwaige Geschäftsgeheimnisse Stillschweigen zu bewahren, auch über die Beendigung der Rahmenvereinbarung hinaus.
Die Dienstleisterin ihrerseits verpflichtet sich, über alle im Zusammenhang mit dem Auftrag bekannt gewordenen Informationen des Klienten Stillschweigen zu bewahren, auch über die Beendigung der Rahmenvereinbarung hinaus.
Sonstige Vereinbarungen
Beide Parteien erkennen persönliche Absprachen und Vereinbarungen als verbindlich an, sofern diese beiderseitig bestätigt wurden. Dies gilt auch für alle verwendeten Kommunikationsmittel.
Beide Parteien verpflichten sich im Rahmen des Auftrages zu gegenseitiger Loyalität.
Das Bekanntwerden bereits der Absicht von Verbreitung rufschädigender, ehranrüchiger oder schlichtweg falscher Informationen über die Dienstleisterin durch den Klienten auch über die Beendigung der Rahmenvereinbarung hinaus wird ggf. rechtlich verfolgt.
Schlussbestimmungen
Änderungen, Ergänzungen oder Nebenabreden bedürfen, sofern in diesen AGB nichts anderes bestimmt ist, zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
Sollte eine der vorgehenden Bestimmungen unwirksam oder undurchführbar sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung wird einvernehmlich eine geeignete, rechtswirksame Ersatzbestimmung getroffen.
Als Gerichtsstand wird Dresden vereinbart. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.